Aktuelles

 

Abrechnungsmodalitäten

Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktiker Leistung durch die Kostenträger gibt es das nicht gesetzliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Darin werden viele, aber nicht alle, Heilpraktiker Leistungen aufgeführt. Die Leistungszusagen der Kostenträger sind in der Regel an das GebüH geknüpft, jedoch in unterschiedlicher Höhe.

Nur zur Orientierung, ohne Rechtsanspruch, veröffentliche ich hier ein paar Durchschnittspreise, die je nach Fall und Bewertung nach den Ziffern der GebüH variieren können.

Anamnese und Behandlung

Jeder Behandlung geht eine kurze, aber eindeutige Untersuchung (Anamnese) voraus! Ich kläre dabei Art und Umfang der Beschwerden, ob und wie wir helfen können.

Unsere Anamnese umfasst ein Anamnese-Gespräch und das Ertasten der Kopflinien, um den Energiestatus zu erfassen. Weiteren Aufschluss gibt mir das Erfühlen des Pulses, der mir ein Urteil über das Gleichgewicht von Ying und Yang ermöglicht. Anschließend wende ich die Zungendiagnostik an, um zu erfassen, ob die Organfunktionen harmonisch arbeiten. Durch das Abtasten der Halswirbelsäule, kann ich mögliche Blockaden entdecken. Selbstverständlich bediene ich mich auch der schulmedizinischen Diagnostik, wenn das angezeigt ist. Daraus leitet sich ab, welche unserer Therapien und Techniken am besten geeignet sind.

Anamnese (durchschnittlich 20 – 30 min.) ca. 100,00€
Akupunktur ca. 100,00€
blutiges Schröpfen ca. 105,50€
Chiropraktischer Eingriff ca. 100,00€
Tuina-Massage ca. 100,00€ – 120,00€

Für unsere Patienten, die privat versichert (Voll- oder Zusatzversicherung) sind, stelle ich selbstverständlich eine Rechnung nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung aus. Es ist je nach vertraglichen Konditionen, sowohl bei privaten Krankenversicherungen oder privaten Kranken-Zusatzversicherungen lediglich der Selbstbehalt zu zahlen. Unabhängig des Erstattungsverhaltens von Beihilfestellen oder Private Krankenversicherungen sind die Liquidationen (Rechnungen) in voller Höhe zu zahlen.